WAHLPFLICHT-Bereich II
Der Wahlpflichtbereich II (WPII) bietet den Schülerinnen und Schülern der Klassen 8 und 9eine weitere Möglichkeit der Schwerpunktsetzung, die den Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Möglichkeiten der Schule entspricht. Dieses Angebot besteht aus den Bereichen Sprache (3. Fremdsprache), dem MINT-Bereich, dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sowie dem künstlerisch-musischen Bereich.
Allgemeines zum Wahlpflichtbereich II (APO-SI, §17, Abs. 3)
Ziel:
Ziel des Unterrichts ist die inhaltliche Ergänzung des Regelunterrichts sowie die Vertiefung fachspezifischer (auch fächerübergreifender) Methodik. Hieraus ergibt sich ein hoher Praxisanteil im Unterricht, der auch das selbständige Arbeiten der Schülerinnen und Schüler verstärkt in den Blick nimmt.
Angebot:
Die Präsentation der WPII-Wahlen finden Sie hier.
Am Sophie-Scholl-Gymnasium können Schülerinnen und Schüler aus den folgenden Angeboten wählen:
Wahlmodalitäten
Jede Schülerin/jeder Schüler wählt am Ende von Klasse 7 aus dem bestehenden Angebot einen Kurs aus (inkl. eines Ersatzwunsches). Im Vorfeld der Wahlen werden sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Eltern über die Modalitäten informiert. Die Kurszuweisung erfolgt dann durch die Schule. Es kann vorkommen, dass bestimmte Kurse aus organisatorischen Gründen nicht eingerichtet werden (können). In diesem Fall wird der Ersatzwunsch herangezogen. [Unter Umständen kann im Rahmen der Kooperation mit dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium der Erstwunsch auch in diesem Fall erfüllt werden.] Grundsätzlich ist die Wahl bindend, ein Fach-/Kurswechsel im laufenden Schuljahr ist nicht möglich.
Unterrichtsorganisation
Die Fächer des WPII-Bereiches werden in den Jahrgangsstufen 8 und 9 in einem Umfang von zwei Unterrichtseinheiten pro Woche unterrichtet. Der Unterricht in der dritten Fremdsprache umfasst drei Unterrichtseinheiten pro Woche. Der Unterricht findet im Kurssystem statt und hat keinerlei Einfluss auf die bestehenden Klassenzusammensetzungen.
In allen Kursen werden zwei Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben. Je nach Beschlusslage in den Fachkonferenzen wird eine Arbeit pro Schuljahr durch eine Projektarbeit ersetzt. Die Kurse sind versetzungswirksam. Hierbei werden sie der Fächergruppe II („Nebenfächer“) zugeordnet.